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I Rechtsgrundlagen für die Tätigkeiten der Landkreisbehörden.


Landkreise als Verwaltungseinheiten wurden in der Republik Polen am 1. Januar 1999 wieder aktiviert. Die Form und Funktionen der Landkreisselbstverwaltung wurden durch folgende Gesetze festgelegt:
1) Gesetz vom 16. Juli 1998 , Wahlordnung für Gemeinde-, Landkreisräte und Woiwodschaftsparlamente Gesetzblatt vom 2003 Nr. 159, Ziffer 1547, m.s.Ä.
2) Gesetz vom 24. Juli 1998 über das Inkrafttreten des Gesetzes über Landkreise, Woiwodschaften und des Gesetzes über Regierungsverwaltungsorganen in Woiwodschaftsbehörden Gesetzblatt Nr. 99, Ziffer 631
3) Gesetz vom 5. Juni 1998 über Landkreisselbstverwaltung
4) Gesetz vom 13. Oktober 1998 , Einführungsvorschriften zum Gesetz über die Reform der öffentlichen Verwaltung

Verordnung des Ministerrates vom 7. August 1998 über Landkreisgründung
Nach Art. 14 des Gesetzes vom 13. Oktober 1998 über Einführungsvorschriften zum Gesetz über die Reform der öffentlichen Verwaltung wurden die bisher bestehenden Kreisämter in den Städten mit Landkreisrechten mit dem 1. Januar 1999 zu Landratsämtern umwandelt. Die Funktionen des Landratsamtes in den Städten mit Landkreisrechten erfüllt das Stadtamt.
Kraft der Verordnung des Ministerrates über die Landkreisgründung Teil XIV. Woiwodschaft Ermland-Masuren, Ziffer 4) wurde der Landkreis Elbląg mit dem Amtssitz in Elbląg gegründet, der die Gemeinden umfasst, und die Stadt Elbląg wurde als Stadt mit landkreisgleichen Rechten bestimmt, die die Funktionen des Landratsamtes auf dem Gebiet der Stadt Elbląg ausübt.

Die Ganzheit der Arbeiten im Bereich der Umsetzung der Verwaltungsreform in der Woiwodschaft wurde von den vom Präsidenten des Ministerrates beauftragten Regierungsdelegierten geleitet, die die Funktionen der Woiwoden mit Unterstützung eines Hilfsorgans ausübten.

In der ersten Existenzzeit des Landkreises Elbląg konzentrierten sich die Arbeiten auf die Vorbereitung des Landratsamtes auf die Ausübung der gesetzlichen öffentlichen Aufgaben. Der Sitz der neuen Landkreisbehörden befand sich im Gebäude nach dem ehemaligen Kreisamt in Elbląg. Auf Grund der schwierigen Raumverhältnisse bemühte sich die Landkreisverwaltung um ein neues Objekt für den Sitz des Landratsamtes. Diese Bemühungen wurden im Juli 1999 mit Erfolg abgeschlossen, als der Woiwode für Ermland-Masuren dem Landkreis Elbląg ein bebautes Grundstück in Elbląg, ul. Saperów 14A übereignete. Vom August bis Dezember 1999 wurden intensive Bauarbeiten zur Anpassung des Gebäudes durchgeführt. Im ersten Quartal 1999 wurden die Satzung und die Organisationsordnung des Landkreises Elbląg bearbeitet und durch Beschlüsse angenommen. Die Personalbesetzung wurde für einzelne Amtsbereiche und Anstellungsbegrenzung für das ganze Amt festgelegt. Bearbeitet wurden auch alle andere Ordnungen und organisatorisch-rechtliche Unterlagen, die für die ordnungsgemäße und effiziente Funktion des Landratsamtes erforderlich waren. Über die Bearbeitung der Organisationsordnungen und der Landkreissatzungen für einzelne Organisationseinheiten wurde laufende Aufsicht geführt.

II Personalliste des Landkreisrates in Elbląg und Wahl des Landrates und des Vize-Landrates
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreisräte sowie Woiwodschaftsparlamente und über Rechtsverordnungen zu diesem Gesetz, fanden am 11. Oktober 1998 nach dem gemeinsamen Wahlenkalender für alle Ebenen der Selbstverwaltungsbehörden erste Landkreisradwahlen statt.
Die erste Eröffnungssitzung des Landkreisrates in Elbląg fand am 9. November 1998 statt. Bei dieser Sitzung wurde der Beschluss über die Wahl des Ratvorsitzenden gefasst. Zum Ratsvorsitzenden der ersten Sitzungsperiode wurde Herr Witold Władysław Żak gewählt. Während der II. Sitzung des Landkreisrates , auch am 9. November 1998 wurde der Beschluss über die Wahl des Landrates und des Vize-Landrates gefasst. Zum Landrat wurde Herr Sławomir Jezierski gewählt, der diese Funktion bis heute ausübt. Zum Vizelandrat wurde Herr Jerzy Konarzycki.

I Sitzungsperiode des Landkreisrates 1998 , 2002 umfasste 27 Sitzungen und fasste 271 Beschlüsse. Der Landkreisrat bestand aus 25 Räten, und nämlich:

2.Donat Dębowski
3.Urszula Gajewska
4.Czesław Handrowski
5.Genowefa Kwoczek
6.Stanisław Kalinowski
7.Roman Kogut
8.Ryszard Monkiewicz
9.Marian Matuszczak
10.Roman Najmoła
11.Andrzej Filip Orłoś
12.Eugeniusz Paluch
13.Stanisław Paździor
14.Kazimierz Pielech
15.Wiktor Sadowski
16.Stanisław Sudoł
17.Ryszard Stolarowicz
18.Józef Szymczuk
19.Stanisław Słomski
20.Sławomir Śnigucki
21.Ryszard Wroński
22.Bożena Anna Wojnarowicz
23.Ryszard Zagalski
24.Zbigniew Zasada
25.Witold Władysław Żak

II Sitzungsperiode 2002-2006 des Landkreisrates in Elbląg umfasste 30 Sitzungen und fasste 326 Beschlüsse. Zum Vorsitzenden des Landkreisrates wurde Herr Ryszard Zagalski gewählt, der diese Funktion bis heute ausübt. Als Vizelandrat wurde Herr Maciej Romanowski gewählt, der diese Funktion bis heute ausübt. Der Landkreisrat in Elbląg zählte 17 Räte. Die Personalliste wird nachfolgend dargestellt:
1.Marek Bardzik
2.Tomasz Błaut
3.Antoni Bramowicz
4.Halina Chabowska
5.Donat Dębowski
6.Mieczysław Filipowicz
7.Genowefa Kwoczek
8.Kazimierz Pielech
9.Maciej Romanowski
10.Sławomir Sadowski bis 27.10.2005 r. /von 30.12.2005 r. Jan Kochanowski/
11.Stanisław Słomski
12.Józef Szymczuk
13. Ryszard Wroński
14.Ryszard Zagalski
15.Marek Zamojcin
16.Zbigniew Zasada
17.Witold Władysław Żak

III Sitzungsperiode 2006-2010 umfasst bis heute 34 Sitzungen. Dabei wurden 300 Beschlüsse gefasst. Der Landkreisrat in Elbląg besteht aus 17 Räten, und nämlich:
1.Halina Chabowska - Pędrak
2.Donat Dębowski
3.Krzysztof Gago
4.Piotr Hajdukonis
5.Tomasz Marcinkowski
6.Joanna Bożena Naspińska
7.Jerzy Romanowski
8.Maciej Romanowski
9.Zbigniew Rutkowski
10.Stanisław Słomski
11.Stanisław Sudoł
12.Sławomir Śnigucki
13.Józef Szymczuk
14.Ryszard Wroński
15.Ryszard Zagalski
16.Ryszard Zając
17.Marek Zamojcin

III Ehemalige und heutige Organisationseinheiten im Landkreis Elbląg
Laut der mit dem Beschluss Nr. V/28/99 des Landkreisrates am 26. März 1999 angenommenen Landkreissatzung gehörten ursprünglich zu den Organisationseinheiten im Landkreis Elbląg folgende Einrichtungen

- Zentrum für Familienunterstützung für den Landkreis
- Soziales Pflegeheim in Rangóry
- Soziales Pflegeheim in Tolkmicko
- Soziales Pflegeheim „Krokus” in Władysławowo
- Selbstständige Öffentliche Gesundheitspflegeanstalt in Pasłęk
- Schulengruppe in Pasłęk
- Berufsschulen in Pasłęk
- Kinderheim „Orle Gniazdo“ in Marwica
- Erziehungszentrum für Jugendlichen in Kamionek Wielki
- Psychologische und Pädagogische Beratungsstelle in Pasłęk
- Landwirtschaftliche Schulen in Gronowo Górne
- Landwirtschaftliche Schulen in Pasłęk
- Schulen für Erwachsene in Pasłęk
- Straßenverwaltung für den Landkreis Elbląg mit dem Sitz in Pasłęk
- Begutachtungsstelle für Behinderte für den Landkreis Elbląg mit dem Sitz in Elbląg
- Arbeitsamt für den Landkreis in Elbląg

Die angenommenen Änderungen der Satzung für den Landkreis Elbląg im Bereich der Funktionen von einigen Organisationseinheiten waren vor allem mit der Änderung der Bezeichnung der bestehenden Einheiten, mit der Liquidation oder mit der Übernahme durch die Stadtverwaltung in Elbląg, Regelung ihrer Rechtslage und mit der Umwandlung zwecks Privatisierung in eine landkreiseigene Gesellschaft verbunden.
Folgende Organisationseinheiten wurden durch die Namenänderung betroffen:
„Landwirtschaftliche Schulen in Gronowo Górne” wurden in Schulengruppe in Gronowo Górne umbenannt
„Landwirtschaftliche Schulen in Pasłęk” wurden in Betriebswirtschaftliche und Technische Schulen in Pasłęk umbenannt
„Schulen für Erwachsene in Pasłęk” wurden in Berufsschulen in Pasłęk umbenannt.
Kraft des Abkommens zwischen den zuständigen Selbstverwaltungsbehörden - wurde das Arbeitsamt für den Landkreis in Elbląg ab 1. Januar 2007 zu einer Organisationseinheit der Stadt Elbląg, das direkt dem Staatspräsidenten im Elbląg untergeordnet ist.

Ab 01.01.2010 wurde die Selbstständige Öffentliche Gesundheitspflegeanstalt in Pasłęk in eine Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt, derer 100% Anteile dem Landkreis Elbląg gehören. Jetzt heißt sie „Szpital Powiatowy Spółka z o.o . w Pasłęku” Landkreiskrankenhaus GmbH in Pasłęk”).

Auf Grund des Beschlusses des Landkreisrates Nr. XXXII/28/10 vom 30.04.2010 über Änderungen der Satzung gehören zurzeit zu den Organisationseinheiten des Landkreises folgende Einrichtungen:

- Landratsamt Elbląg
- Zentrum für Familienunterstützung für den Landkreis
- Soziales Pflegeheim in Rangóry
- Soziales Pflegeheim in Tolkmicko
- Soziales Pflegeheim „Krokus” in Władysławowo
- Schulengruppe in Pasłęk
- Berufsschulen in Pasłęk
- Kinderheim „Orle Gniazdo“ in Marwica
- Erziehungszentrum für Jugendlichen in Kamionek Wielki
- Psychologische und Pädagogische Beratungsstelle in Pasłęk
- Schulengruppe in Gronowo Górne
- Betriebswirtschaftliche und Technische Schulen in Pasłęk
- Straßenverwaltung in Elbląg mit dem Sitz in w Pasłęk
- Zentrum für Notfalldienst in Tolkmicko
- Zentrum für Berufliche Aktivierung in Kamionek Wielki
- Vermessungs-Kartographische Anstalt in Elbląg
- Hilfsanstalt Pólko an den Betriebswirtschaftlichen und Technischen Schulen in Pasłęk
- Juristische Person im Landkreis Elbląg ist das Landkreiskrankenhaus GmbH in Pasłęk

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